Die Mittel der Bundesförderungen "Sanierungsbonus" und "Raus aus Öl und Gas" wurden mit Ende 2024 ausgeschöpft.
Die zur Verfügung stehenden Förderungsmittel wurden ausgeschöpft. Eine neue Registrierung bzw. Antragstellung ist daher derzeit nicht möglich.
Aufrechte Registrierungen nicht betroffen
Mit einer aufrechten Registrierung bzw. einem Antrag sind die Förderungsmittel natürlich für Sie reserviert. Bitte beachten Sie, dass eine Registrierung nicht verlängert werden kann. Ab der Registrierung haben Sie 12 Monate Zeit, die Maßnahme durchzuführen und den Antrag einzureichen. Die Registrierung endet automatisch nach Ablauf dieser Frist.
Der Tausch von erneuerbaren Heizungssystemen wird weiterhin gefördert
Gefördert wird der Tausch eines erneuerbaren Heizungssystems (Wärmepumpe, Holzheizung) mit einem Mindestalter von 15 Jahren auf einen Fernwärmeanschluss, eine Wärmepumpe oder eine Holzheizung, sofern damit eine Steigerung der Endenergieeffizienz verbunden ist.
In erster Linie wird beim Tausch einer Holzheizung der Anschluss an eine hocheffiziente oder klimafreundliche Nah-/Fernwärme gefördert. Ist kein Anschluss an Nah-/Fernwärme möglich, wird der Umstieg auf eine Holzzentralheizung oder eine Wärmepumpe gefördert.
Beim Tausch einer Wärmepumpe kann nur eine neue Wärmepumpe gefördert werden.
Bei gleichzeitiger Umsetzung einer thermischen Solaranlage kann zusätzlich ein Solarbonus vergeben werden.
Gefördert werden Leistungen, die ab 01.07.2024 erbracht wurden.
Förderhöhe
-
5.000 Euro
- max. 30 % der förderungsfähigen Investitionskosten
- Solarbonus: + 2.500 Euro bei gleichzeitiger Installation einer thermischen Solaranlage (mind. 6 m2)
Wer kann die Förderung beantragen?
Förderungsmittel für den Tausch von erneuerbaren Heizungssystemen werden ausschließlich für Privatpersonen im Ein-/Zweifamilienhaus/Reihenhaus bereitgestellt. Förderungsanträge können von (Mit-)Eigentümer:innen, Bauberechtigten oder Mieter:innen gestellt werden.
Mehr Informationen zur Förderung
"Sauber heizen für alle" auch weiterhin möglich
Die Förderung für Menschen mit geringem Einkommen "Sauber Heizen für Alle" wird deutlich ausgeweitet. Ab 2024 wird die Förderung von Haushalten der untersten beiden Einkommensdezile auf das unterste Einkommensdrittel ausgeweitet.
Bezogen auf einen Einpersonenhaushalt können Haushalte bis zu einem Monatseinkommen von netto 1.904 Euro (zwölf Mal) unterstützt werden. Für einen Mehrpersonenhaushalt erhöht sich die Einkommensgrenze mit entsprechenden Gewichtungsfaktoren (Faktor 0,5 für jeden zusätzlichen Erwachsenen und 0,3 für jedes zusätzliche Kind).
Die
Einkommensgrenze für eine Familie mit zwei Kindern beträgt netto 3.998
Euro pro Monat.
Folgende Kostenobergrenzen gelten für das Jahr 2024:
Technologie | Kostenobergrenze neu |
---|---|
Anschluss Fernwärme | 28.243 Euro |
Pellet- oder Hackgutkessel | 35.893 Euro |
Scheitholzkessel | 29.816 Euro |
Luft/Wasser Wärmepumpe | 25.383 Euro |
Sole/Wasser bzw. Wasser/Wasser Wärmepumpe | 37.252 Euro |
Mehr Informationen zur Förderung