Aktuelle Förderinformationen

Bundesförderungen

Über die Buttons findest Du einen Überblick zu allen Umweltförderungen, die von Bundesseite zur Verfügung gestellt werden.

Gemeinden Betriebe Private

Landesförderungen

Auch das Land Oberösterreich stellt viele Umweltförderungen zur Verfügung. Über die Buttons findest Du einen Überblick.

Gemeinden Betriebe Private

Aktuelle Förderungen

Kesselstausch

Tausch erneuerbarer Heizungssysteme, Landes- und Bundesförderung

Sanierungsbonus

Thermische Sanierung im privaten Wohnbau

Förderungen für PV-Anlagen

Investitionsförderung & Marktprämie (EAG)

E-Mobilität für Private 

E-Zweiräder & E-Ladeinfrastruktur


Bundesförderung für Kesseltausch ab November wieder verfügbar 


Die Aktion "Kesseltausch" für bestehende Ein-/Zweifamilienhäuser und Reihenhäuser richtet sich ausschließlich an Privatpersonen. Pro Standort kann nur ein Förderungsantrag gestellt werde. 

Für Wohngebäude mit mehr als 3 Parteien steht die Aktion "Kesseltausch für Mehrgeschoßigen Wohnbau und Reihenausanlagen" zur Verfügung. 

Was wird gefördert?

Gefördert wird der Austausch eines fossilen Heizzungssystems (Öl, Gas, Kohle/Koks-Allesbrenner und Elektrospeicherofen) durch ein neues klimafreundliches Heizungssystem.

Vorrangig wird der Anschluss an ein Nah-/Fernwärmenetz gefördert. Ist der Anschluss aus technischen oder wirtschatflichen Gründen (Mehrkosten von 25%) nicht möglich, wird der Umstieg auf alternative Heizsysteme gefördert.

Die Förderhöhe wird mittels Pauschalsatzes errechnet und ist mit maximal 30% der förderungsfähigen Kosten begrenzt:

Ersatz des fossilen Heizsystems durch maximale Förderung
klimafreundliche oder hocheffiziente Nah-/Fernwärme 6.500 Euro
Wärmepumpe (Luft-Wasser, Sole-Wasser, Wasser-Wasser) 7.500 Euro
Holzzentralheizung (Pellets/Hackgut/Stückgut) 8.500 Euro

 Zuschlagsmöglichkeiten

Bonus Thermische Solaranlage (min. 6m²) + 2.500 Euro
Bonus Tiefenbohrung bzw. Brunnen (nur bei Sole-Wasser und Wasser-Wasser-Wärmepumpe) + 5.000 Euro


Die Kombination mit einer Landesförderung ist möglich.

Gefördert werden Leistungen und Lieferungen, die ab 03.10.2025 erbracht wurden.

Schritt 1: Registrierung mit dem geplanten bzw bereits umgesetzten Projekt unter www.sanierungsoffensive.gv.at. Der genaue Starttermin steht noch nicht fest, wird aber im Laufe des Novembers sein. 

Schritt 2: Die Antragstellung muss innerhalb von 9 Monaten nach Registierung erfolgen. Zu diesem Zeitpunkt muss Heizung fertig installiert und abgerechnet sein. 

Mehr Informationen zum Kesseltausch


"Sauber heizen für alle" auch weiterhin möglich

Die Förderung für Menschen mit geringem Einkommen "Sauber Heizen für Alle" wird deutlich ausgeweitet. Seit 2024 wurde die Förderung von Haushalten der untersten beiden Einkommensdezile auf das unterste Einkommensdrittel ausgeweitet. 

Bezogen auf einen Einpersonenhaushalt können Haushalte bis zu einem Monatseinkommen von netto 1.904 Euro (zwölf Mal) unterstützt werden. Für einen Mehrpersonenhaushalt erhöht sich die Einkommensgrenze mit entsprechenden Gewichtungsfaktoren (Faktor 0,5 für jeden zusätzlichen Erwachsenen und 0,3 für jedes zusätzliche Kind). 

Die Einkommensgrenze für eine Familie mit zwei Kindern beträgt netto 3.998 Euro pro Monat.

Folgende Kostenobergrenzen gelten für das Jahr 2025:

Technologie Kostenobergrenze neu
Anschluss Fernwärme 28.469 Euro
Pellet- oder Hackgutkessel 36.180 Euro
Scheitholzkessel  30.055 Euro
Luft/Wasser Wärmepumpe 25.586 Euro
Sole/Wasser bzw. Wasser/Wasser Wärmepumpe 37.550 Euro


Mehr Informationen zur Förderung



Sanierungsbonus 2026

 

Der Sanierungsbonus 2026 fördert thermische Sanierungen im privaten Wohnbau – also bei Ein-, Zweifamilienhäusern und Reihenhäusern. Gefördert werden Einzelmaßnahmen wie die Dämmung von Außenwänden, der obersten und untersten Geschoßdecke Dächern oder der Fenstertausch, ebenso wie umfassende Sanierungen oder Teilsanierungen, die den Heizwärmebedarf deutlich reduzieren. Förderfähig sind Gebäude, die älter als 15 Jahre sind.

Für Wohngebäude mit mehr als 3 Parteien steht die Aktion "Sanierungsbonus für Mehrgeschoßigen Wohnbau und Reihenausanlagen" zur Verfügung.

Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Pauschale gewährt – bis zu 30 % der Investitionskosten. Je nach Maßnahme beträgt die Unterstützung:



Förderfähige Maßnahme
Förderungsbedingung maximale Förderung
Einzelbauteilsanierung (nur eine Maßnahme kann gefördert werden)
  • 50% der Außenwände 
  • oder 75% der bestehenden Fenster bzw. Fensterflächen
5.000 Euro
Teilsanierung 40% Reduktion des spezifischen HWB um mind. 40% 10.000 Euro
Umfassende Sanierung guter Standard Reduktion des spezifischen HWB auf maximal 56,44 kWh/m²a bei einem A/V-Verhältnis ≥ 0,8 beziehungsweise maximal 26,86 kWh/m²a bei einem A/V-Verhältnis ≤ 0,2
15.000 Euro
Umfassende Sanierung klimaakktiv Reduktion des spezifischen HWB auf maximal 44 kWh/m²a bei einem A/V-Verhältnis ≥ 0,8 beziehungsweise maximal 28 kWh/m²a bei einem A/V-Verhältnis ≤ 0,2 20.000 Euro

Gefördert werden Leistungen und Lieferungen, die ab 03.10.2025 erbracht wurden.

Schritt 1: Antragstellung mittels aktiver ID Austria oder hochgeladenem Lichtbildausweis über www.sanierungsoffensive.gv.at. Die energetische Ausgangssituation für das Sanierungsobjekt bei Antragstellung und die Erfüllung der Förderungsvoraussetzungen ist mit Hilfe eines Energieausweises darzustellen.

Schritt 2: Die Umsetzung der geförderten Maßnahme muss durch die ausführende Firma bestätigt werden. Rechnungen müssen auf die antragstellende Person ausgestellt und bezahlt worden sein. Die Endabrechnungsunterlagen müssen bis spätestens 30.09.2028 an die Kommunalkredit Public Consulting (KPC) übermittelt werden.


Mehr Informationen zur Förderung


Investitionszuschuss und Marktprämie

 


Mehr Informationen zum Investitionszuschuss und Marktprämie  


E-Mobilität für Private

 

Um die Dekarbonisierung des heimischen Verkehrssystems weiter voranzutreiben, stellt das Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur (BMIMI) für das Jahr 2025 weiter Mittel für die Förderung der Elektromobilität zur Verfügung. Privatpersonen werden beim Umstieg auf E-Mopeds, E-Motorräder und sowie bei der Errichtung von Ladeinfrastruktur unterstützt. 


Der Fördersatz beträgt 50% der Investionskosten, maximal jedoch folgende Pauschalen

Fahrzeug / Produkt Maximale Förderpauschale
E Moped (L1e)
600 Euro + 350 Euro Importeursanteil
E Leichtmotorrad (L3e A1 ≤ 11 kW)
1.200 Euro + 500 Euro Importeursanteil
E Motorrad (L3e A2/A3 > 11 kW)
1.800 Euro + 500 Euro Importeursanteil
Kommunikationsfähiges intelligentes Ladekabel oder Ladestation im Ein- oder Zweifamilienhaushalt 400 Euro
kommunikationsfähige Ladestation in einem Mehrparteienhaus als Einzelanlage
800 Euro
Kommunikationsfähige Ladestation mit Lastmanagement bei Installation in einem
Mehrparteienhaus als Teil einer Gemeinschaftsanlage.
1.200 Euro


​Mehr Information zur Förderung