Aktuelle Förderungen
Die Mittel der Bundesförderungen "Sanierungsbonus" und "Raus aus Öl und Gas" wurden mit Ende 2024 ausgeschöpft.
Die zur Verfügung stehenden Förderungsmittel wurden ausgeschöpft. Eine neue Registrierung bzw. Antragstellung ist daher derzeit nicht möglich.
Aufrechte Registrierungen nicht betroffen
Mit einer aufrechten Registrierung bzw. einem Antrag sind die Förderungsmittel natürlich für Sie reserviert. Bitte beachten Sie, dass eine Registrierung nicht verlängert werden kann. Ab der Registrierung haben Sie 12 Monate Zeit, die Maßnahme durchzuführen und den Antrag einzureichen. Die Registrierung endet automatisch nach Ablauf dieser Frist.
Der Tausch von erneuerbaren Heizungssystemen wird weiterhin gefördert
Gefördert wird der Tausch eines erneuerbaren Heizungssystems (Wärmepumpe, Holzheizung) mit einem Mindestalter von 15 Jahren auf einen Fernwärmeanschluss, eine Wärmepumpe oder eine Holzheizung, sofern damit eine Steigerung der Endenergieeffizienz verbunden ist.
In erster Linie wird beim Tausch einer Holzheizung der Anschluss an eine hocheffiziente oder klimafreundliche Nah-/Fernwärme gefördert. Ist kein Anschluss an Nah-/Fernwärme möglich, wird der Umstieg auf eine Holzzentralheizung oder eine Wärmepumpe gefördert.
Beim Tausch einer Wärmepumpe kann nur eine neue Wärmepumpe gefördert werden.
Bei gleichzeitiger Umsetzung einer thermischen Solaranlage kann zusätzlich ein Solarbonus vergeben werden.
Gefördert werden Leistungen, die ab 01.07.2024 erbracht wurden.
Förderhöhe
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5.000 Euro
- max. 30 % der förderungsfähigen Investitionskosten
- Solarbonus: + 2.500 Euro bei gleichzeitiger Installation einer thermischen Solaranlage (mind. 6 m2)
Wer kann die Förderung beantragen?
Förderungsmittel für den Tausch von erneuerbaren Heizungssystemen werden ausschließlich für Privatpersonen im Ein-/Zweifamilienhaus/Reihenhaus bereitgestellt. Förderungsanträge können von (Mit-)Eigentümer:innen, Bauberechtigten oder Mieter:innen gestellt werden.
Versorgungssicherheit im ländlichen Raum - Energieautarke Bauernhöfe
Neues Förderprogramm für alle landwirtschaftlichen Betriebe mit Betriebsnummer.
Das Förderungsprogramm ist modular aufgebaut. Ziel ist es, land- bzw. forstwirtschaftliche Betriebe auf ihrem Weg hin zu einem höheren Energieeigenversorgungsgrad zu unterstützen. Gefördert werden Einzelmaßnahmen, aber auch integrierte Gesamtlösungen, die zur Zielerreichung des Programms beitragen. Zur Programmzielerreichung werden vier verschiedene Module für land- bzw. forstwirtschaftliche Betriebe ausgeschrieben:
Modul A – Einzelmaßnahmen ohne Gesamtenergiekonzept (z.B. PV-Anlage, Speicher & Notstromfunktion)
Modul B – Gesamtenergiekonzept (Erstellung eines Gesamtenergiekonzepts durch einen qualifizierten Energieberater)
Modul C – Kombimaßnahmen (verschiedene Investitionsmaßnahmen kombiniert in einem Förderungsantrag - Gesamtenergiekonzept notwendig!)
Modul D – Notstrom (Umbau des Zählerkastens hinsichtlich Notstromfähigkeit -
Die Einreichung erfolgt bei diesem Modul NACH Umsetzung der Maßnahme)
Alle Informationen zum Förderprogramm findest Du unter https://www.klimafonds.gv.at/call/lw/


Umsatzsteuerbefreiung für PV-Anlagen und Stromspeicher ab 2024
Seit dem 1.1.2024 gilt ein vereinfachtes System, um den Ausbau von Sonnenstrom in den nächsten Jahren weiter zu beschleunigen. Für PV-Anlagen bis 35 Kilowatt peak (kWp) sowie dazugehörige Speicher, sofern sie gemeinsam im Zuge von einem Projekt umgesetzt werden, gilt der Nullsteuersatz. Das bedeutet, dass keine weiteren Förderanträge mehr notwendig sind und die Umsatzsteuer beim Kauf nicht berechnet wird.
Die Umsatzsteuerbefreiung gilt ab 1. Jänner 2024 für
- den Kauf und die Installation von PV-Modulen mit einer Engpassleistung bis 35 kWp,
- deren Zubehör sowie Speicher, sofern diese gemeinsam angeschafft wurden,
sofern die PV-Anlage auf oder in der Nähe von folgenden Gebäuden betrieben wird:
- Gebäuden, die Wohnzwecken dienen,
- Gebäuden, die von Körperschaften öffentlichen Rechts genutzt werden oder
- Gebäuden, die gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen.
Investitionszuschuss und Marktprämie
Alternativ zur Umsatzsteuerbefreiung kann auch der Investitionszuschuss bzw die Marktprämienförderungen über das EAG-System beantragt werden. Diese Förderschienen richtet sich vor allem an Unternehmen und Betreiber:innen von Anlagen über 35 kWp.
Fördercall-Termine für 2025 stehen noch nicht fest.
