Bundesförderungen
Über die Buttons findest Du einen Überblick zu allen Umweltförderungen, die von Bundesseite zur Verfügung gestellt werden.
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Landesförderungen
Auch das Land Oberösterreich stellt viele Umweltförderungen zur Verfügung. Über die Buttons findest Du einen Überblick.
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Aktuelle Förderungen
Bundesförderung für Kesseltausch ab November wieder verfügbar
Die Aktion "Kesseltausch" für bestehende Ein-/Zweifamilienhäuser und Reihenhäuser richtet sich ausschließlich an Privatpersonen. Pro Standort kann nur ein Förderungsantrag gestellt werde.
Für Wohngebäude mit mehr als 3 Parteien steht die Aktion "Kesseltausch für Mehrgeschoßigen Wohnbau und Reihenausanlagen" zur Verfügung.
Was wird gefördert?
Gefördert wird der Austausch eines fossilen Heizzungssystems (Öl, Gas, Kohle/Koks-Allesbrenner und Elektrospeicherofen) durch ein neues klimafreundliches Heizungssystem.
Vorrangig wird der Anschluss an ein Nah-/Fernwärmenetz gefördert. Ist der Anschluss aus technischen oder wirtschatflichen Gründen (Mehrkosten von 25%) nicht möglich, wird der Umstieg auf alternative Heizsysteme gefördert.
Die Förderhöhe wird mittels Pauschalsatzes errechnet und ist mit maximal 30% der förderungsfähigen Kosten begrenzt:
| Ersatz des fossilen Heizsystems durch | maximale Förderung |
|---|---|
| klimafreundliche oder hocheffiziente Nah-/Fernwärme | 6.500 Euro |
| Wärmepumpe (Luft-Wasser, Sole-Wasser, Wasser-Wasser) | 7.500 Euro |
| Holzzentralheizung (Pellets/Hackgut/Stückgut) | 8.500 Euro |
Zuschlagsmöglichkeiten
| Bonus Thermische Solaranlage (min. 6m²) | + 2.500 Euro |
| Bonus Tiefenbohrung bzw. Brunnen (nur bei Sole-Wasser und Wasser-Wasser-Wärmepumpe) | + 5.000 Euro |
Die Kombination mit einer Landesförderung ist möglich.
Gefördert werden Leistungen und Lieferungen, die ab 03.10.2025 erbracht wurden.
Schritt 1: Registrierung mit dem geplanten bzw bereits umgesetzten Projekt unter www.sanierungsoffensive.gv.at. Der genaue Starttermin steht noch nicht fest, wird aber im Laufe des Novembers sein.
Schritt 2: Die Antragstellung muss innerhalb von 9 Monaten nach Registierung erfolgen. Zu diesem Zeitpunkt muss Heizung fertig installiert und abgerechnet sein.
"Sauber heizen für alle" auch weiterhin möglich
Antragsberechtigt für eine soziale Zusatzförderung ist die Gebäudeeigentümerin beziehungsweise der Gebäudeeigentümer eines Ein-/Zweifamilienhauses oder Reihenhauses mit Hauptwohnsitz am Projektstandort (Fruchtgenussrecht ist nicht ausreichend). Der Hauptwohnsitz muss vor dem 31.12.2024 begründet worden sein. Darüber hinaus müssen Einkommensgrenzen, sowie die Förderungskriterien von Bund und Bundesland eingehalten werden. Die Förderung steht einkommensschwachen Haushalten der untersten zwei Einkommensdezile in Österreich offen.
Bezogen auf einen Einpersonenhaushalt können Haushalte bis zu einem Monatseinkommen von netto 1.867 Euro (zwölf Mal) unterstützt werden. Für einen Mehrpersonenhaushalt erhöht sich die Einkommensgrenze mit entsprechenden Gewichtungsfaktoren (Faktor 0,5 für jeden zusätzlichen Erwachsenen und 0,3 für jedes zusätzliche Kind).
Die
Einkommensgrenze für eine Familie mit zwei Kindern beträgt netto 3.952,80 Euro pro Monat.
Folgende Kostenobergrenzen gelten für das Jahr 2026:
| Technologie | Kostenobergrenze neu |
|---|---|
| Anschluss Fernwärme | 28.469 Euro |
| Pellet- oder Hackgutkessel | 36.180 Euro |
| Scheitholzkessel | 30.055 Euro |
| Luft/Wasser Wärmepumpe | 25.586 Euro |
| Sole/Wasser bzw. Wasser/Wasser Wärmepumpe | 37.550 Euro |
Mehr Informationen zur Förderung
Sanierungsbonus 2026
Die Fördermöglichkeiten für den Sanierungsbonus wurden leider mit 2. Februar 2026 eingestellt. Ab sofort sind nur noch Anträge für den Kesseltausch möglich.
Alle Förderzusagen, die bis dahin ausgestellt wurden, behalten selbstversändlich ihre Gültigkeit.
Umweltminister Norbert Totschnig: „Die hohe Nachfrage zeigt, dass wir auf dem richtigen Weg sind. Die Sanierungsoffensive wirkt und ist ein wichtiger Beitrag zur Reduktion der Treibhausgase sowie zum Aufschwung für Österreich. Gleichzeitig ist es unser Anspruch, besonders in Zeiten knapper Budgets die vorhandenen Mittel möglichst effizient auf CO₂-Einsparung auszurichten. Deshalb setzen wir mit dem restlichen Jahresbudget einen klaren Schwerpunkt auf den Kesseltausch. Bereits gestellte Förderanträge und Registrierungen bleiben von dieser Anpassung selbstverständlich unberührt.“
Investitionszuschuss und Marktprämie

Mehr Informationen zum Investitionszuschuss und Marktprämie
E-Mobilität für Private
Um die Dekarbonisierung des heimischen Verkehrssystems weiter voranzutreiben, stellt das Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur (BMIMI) für das Jahr 2025 weiter Mittel für die Förderung der Elektromobilität zur Verfügung. Privatpersonen werden beim Umstieg auf E-Mopeds, E-Motorräder und sowie bei der Errichtung von Ladeinfrastruktur unterstützt.
Der Fördersatz beträgt 50% der Investionskosten, maximal jedoch folgende Pauschalen
| Fahrzeug / Produkt | Maximale Förderpauschale |
|---|---|
| E Moped (L1e) |
600 Euro + 350 Euro Importeursanteil |
| E Leichtmotorrad (L3e A1 ≤ 11 kW) |
1.200 Euro + 500 Euro Importeursanteil |
| E Motorrad (L3e A2/A3 > 11 kW) |
1.800 Euro + 500 Euro Importeursanteil |
| Kommunikationsfähiges intelligentes Ladekabel oder Ladestation im Ein- oder Zweifamilienhaushalt | 400 Euro |
| kommunikationsfähige Ladestation in einem Mehrparteienhaus als Einzelanlage |
800 Euro |
| Kommunikationsfähige Ladestation mit Lastmanagement bei Installation in einem Mehrparteienhaus als Teil einer Gemeinschaftsanlage. |
1.200 Euro |
Mehr Information zur Förderung
