Aktuelle Förderungen
Bundesförderung für Kesseltausch ab November wieder verfügbar
Die Aktion "Kesseltausch" für bestehende Ein-/Zweifamilienhäuser und Reihenhäuser richtet sich ausschließlich an Privatpersonen. Pro Standort kann nur ein Förderungsantrag gestellt werde.
Für Wohngebäude mit mehr als 3 Parteien steht die Aktion "Kesseltausch für Mehrgeschoßigen Wohnbau und Reihenausanlagen" zur Verfügung.
Was wird gefördert?
Gefördert wird der Austausch eines fossilen Heizzungssystems (Öl, Gas, Kohle/Koks-Allesbrenner und Elektrospeicherofen) durch ein neues klimafreundliches Heizungssystem.
Vorrangig wird der Anschluss an ein Nah-/Fernwärmenetz gefördert. Ist der Anschluss aus technischen oder wirtschatflichen Gründen (Mehrkosten von 25%) nicht möglich, wird der Umstieg auf alternative Heizsysteme gefördert.
Die Förderhöhe wird mittels Pauschalsatzes errechnet und ist mit maximal 30% der förderungsfähigen Kosten begrenzt:
| Ersatz des fossilen Heizsystems durch | maximale Förderung |
|---|---|
| klimafreundliche oder hocheffiziente Nah-/Fernwärme | 6.500 Euro |
| Wärmepumpe (Luft-Wasser, Sole-Wasser, Wasser-Wasser) | 7.500 Euro |
| Holzzentralheizung (Pellets/Hackgut/Stückgut) | 8.500 Euro |
Zuschlagsmöglichkeiten
| Bonus Thermische Solaranlage (min. 6m²) | + 2.500 Euro |
| Bonus Tiefenbohrung bzw. Brunnen (nur bei Sole-Wasser und Wasser-Wasser-Wärmepumpe) | + 5.000 Euro |
Die Kombination mit einer Landesförderung ist möglich.
Gefördert werden Leistungen und Lieferungen, die ab 03.10.2025 erbracht wurden.
Schritt 1: Registrierung mit dem geplanten bzw bereits umgesetzten Projekt unter www.sanierungsoffensive.gv.at. Der genaue Starttermin steht noch nicht fest, wird aber im Laufe des Novembers sein.
Schritt 2: Die Antragstellung muss innerhalb von 9 Monaten nach Registierung erfolgen. Zu diesem Zeitpunkt muss Heizung fertig installiert und abgerechnet sein.
"Sauber heizen für alle" auch weiterhin möglich
Die Förderung für Menschen mit geringem Einkommen "Sauber Heizen für Alle" wird deutlich ausgeweitet. Seit 2024 wurde die Förderung von Haushalten der untersten beiden Einkommensdezile auf das unterste Einkommensdrittel ausgeweitet.
Bezogen auf einen Einpersonenhaushalt können Haushalte bis zu einem Monatseinkommen von netto 1.904 Euro (zwölf Mal) unterstützt werden. Für einen Mehrpersonenhaushalt erhöht sich die Einkommensgrenze mit entsprechenden Gewichtungsfaktoren (Faktor 0,5 für jeden zusätzlichen Erwachsenen und 0,3 für jedes zusätzliche Kind).
Die
Einkommensgrenze für eine Familie mit zwei Kindern beträgt netto 3.998
Euro pro Monat.
Folgende Kostenobergrenzen gelten für das Jahr 2025:
| Technologie | Kostenobergrenze neu |
|---|---|
| Anschluss Fernwärme | 28.469 Euro |
| Pellet- oder Hackgutkessel | 36.180 Euro |
| Scheitholzkessel | 30.055 Euro |
| Luft/Wasser Wärmepumpe | 25.586 Euro |
| Sole/Wasser bzw. Wasser/Wasser Wärmepumpe | 37.550 Euro |
Mehr Informationen zur Förderung
Sanierungsbonus 2026
Der Sanierungsbonus 2026 fördert thermische Sanierungen im privaten Wohnbau – also bei Ein-, Zweifamilienhäusern und Reihenhäusern. Gefördert werden Einzelmaßnahmen wie die Dämmung von Außenwänden, der obersten und untersten Geschoßdecke Dächern oder der Fenstertausch, ebenso wie umfassende Sanierungen oder Teilsanierungen, die den Heizwärmebedarf deutlich reduzieren. Förderfähig sind Gebäude, die älter als 15 Jahre sind.
Für Wohngebäude mit mehr als 3 Parteien steht die Aktion "Sanierungsbonus für Mehrgeschoßigen Wohnbau und Reihenausanlagen" zur Verfügung.
Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Pauschale gewährt – bis zu 30 % der Investitionskosten. Je nach Maßnahme beträgt die Unterstützung:
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|---|---|---|
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Förderfähige Maßnahme
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Förderungsbedingung |
maximale Förderung
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| Einzelbauteilsanierung (nur eine Maßnahme kann gefördert werden) |
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5.000 Euro |
| Teilsanierung 40% | Reduktion des spezifischen HWB um mind. 40% | 10.000 Euro |
| Umfassende Sanierung guter Standard | Reduktion des spezifischen HWB auf maximal 56,44 kWh/m²a bei einem A/V-Verhältnis ≥ 0,8 beziehungsweise maximal 26,86 kWh/m²a bei einem A/V-Verhältnis ≤ 0,2 |
15.000 Euro |
| Umfassende Sanierung klimaakktiv | Reduktion des spezifischen HWB auf maximal 44 kWh/m²a bei einem A/V-Verhältnis ≥ 0,8 beziehungsweise maximal 28 kWh/m²a bei einem A/V-Verhältnis ≤ 0,2 | 20.000 Euro |
Gefördert werden Leistungen und Lieferungen, die ab 03.10.2025 erbracht wurden.
Schritt 1: Antragstellung mittels aktiver ID Austria oder hochgeladenem Lichtbildausweis über www.sanierungsoffensive.gv.at. Die energetische Ausgangssituation für das Sanierungsobjekt bei Antragstellung und die Erfüllung der Förderungsvoraussetzungen ist mit Hilfe eines Energieausweises darzustellen.
Schritt 2: Die Umsetzung der geförderten Maßnahme muss durch die ausführende Firma bestätigt werden. Rechnungen müssen auf die antragstellende Person ausgestellt und bezahlt worden sein. Die Endabrechnungsunterlagen müssen bis spätestens 30.09.2028 an die Kommunalkredit Public Consulting (KPC) übermittelt werden.
Mehr Informationen zur Förderung
E-Mobilität für Private
Um die Dekarbonisierung des heimischen Verkehrssystems weiter voranzutreiben, stellt das Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur (BMIMI) für das Jahr 2025 weiter Mittel für die Förderung der Elektromobilität zur Verfügung. Privatpersonen werden beim Umstieg auf E-Mopeds, E-Motorräder und sowie bei der Errichtung von Ladeinfrastruktur unterstützt.
Der Fördersatz beträgt 50% der Investionskosten, maximal jedoch folgende Pauschalen
| Fahrzeug / Produkt | Maximale Förderpauschale |
|---|---|
| E Moped (L1e) |
600 Euro + 350 Euro Importeursanteil |
| E Leichtmotorrad (L3e A1 ≤ 11 kW) |
1.200 Euro + 500 Euro Importeursanteil |
| E Motorrad (L3e A2/A3 > 11 kW) |
1.800 Euro + 500 Euro Importeursanteil |
| Kommunikationsfähiges intelligentes Ladekabel oder Ladestation im Ein- oder Zweifamilienhaushalt | 400 Euro |
| kommunikationsfähige Ladestation in einem Mehrparteienhaus als Einzelanlage |
800 Euro |
| Kommunikationsfähige Ladestation mit Lastmanagement bei Installation in einem Mehrparteienhaus als Teil einer Gemeinschaftsanlage. |
1.200 Euro |
Mehr Information zur Förderung
