Aktuelle Förderinformationen

Bundesförderungen

Über die Buttons findest Du einen Überblick zu allen Umweltförderungen, die von Bundesseite zur Verfügung gestellt werden.

Gemeinden Betriebe Private

Landesförderungen

Auch das Land Oberösterreich stellt viele Umweltförderungen zur Verfügung. Über die Buttons findest Du einen Überblick.

Gemeinden Betriebe Private

Aktuelle Förderungen

 

Kesselstausch

Tausch erneuerbarer Heizungssysteme, Landes- und Bundesförderung

 

Sanierungsbonus

Thermische Sanierung im privaten Wohnbau

 

Förderungen für PV-Anlagen

Investitionsförderung & Marktprämie (EAG)

 

E-Mobilität für Private 

E-Zweiräder & E-Ladeinfrastruktur


Bundesförderung für Kesseltausch ab November wieder verfügbar 


Die Aktion "Kesseltausch" für bestehende Ein-/Zweifamilienhäuser und Reihenhäuser richtet sich ausschließlich an Privatpersonen. Pro Standort kann nur ein Förderungsantrag gestellt werde. 

Für Wohngebäude mit mehr als 3 Parteien steht die Aktion "Kesseltausch für Mehrgeschoßigen Wohnbau und Reihenausanlagen" zur Verfügung. 

Was wird gefördert?

Gefördert wird der Austausch eines fossilen Heizzungssystems (Öl, Gas, Kohle/Koks-Allesbrenner und Elektrospeicherofen) durch ein neues klimafreundliches Heizungssystem.

Vorrangig wird der Anschluss an ein Nah-/Fernwärmenetz gefördert. Ist der Anschluss aus technischen oder wirtschatflichen Gründen (Mehrkosten von 25%) nicht möglich, wird der Umstieg auf alternative Heizsysteme gefördert.

Die Förderhöhe wird mittels Pauschalsatzes errechnet und ist mit maximal 30% der förderungsfähigen Kosten begrenzt:

Ersatz des fossilen Heizsystems durch maximale Förderung
klimafreundliche oder hocheffiziente Nah-/Fernwärme 6.500 Euro
Wärmepumpe (Luft-Wasser, Sole-Wasser, Wasser-Wasser) 7.500 Euro
Holzzentralheizung (Pellets/Hackgut/Stückgut) 8.500 Euro

 Zuschlagsmöglichkeiten

Bonus Thermische Solaranlage (min. 6m²) + 2.500 Euro
Bonus Tiefenbohrung bzw. Brunnen (nur bei Sole-Wasser und Wasser-Wasser-Wärmepumpe) + 5.000 Euro


Die Kombination mit einer Landesförderung ist möglich.

Gefördert werden Leistungen und Lieferungen, die ab 03.10.2025 erbracht wurden.

Schritt 1: Registrierung mit dem geplanten bzw bereits umgesetzten Projekt unter www.sanierungsoffensive.gv.at. Der genaue Starttermin steht noch nicht fest, wird aber im Laufe des Novembers sein. 

Schritt 2: Die Antragstellung muss innerhalb von 9 Monaten nach Registierung erfolgen. Zu diesem Zeitpunkt muss Heizung fertig installiert und abgerechnet sein. 

Mehr Informationen zum Kesseltausch


"Sauber heizen für alle" auch weiterhin möglich

 Antragsberechtigt für eine soziale Zusatzförderung ist die Gebäudeeigentümerin beziehungsweise der Gebäudeeigentümer eines Ein-/Zweifamilienhauses oder Reihenhauses mit Hauptwohnsitz am Projektstandort (Fruchtgenussrecht ist nicht ausreichend). Der Hauptwohnsitz muss vor dem 31.12.2024 begründet worden sein. Darüber hinaus müssen Einkommensgrenzen, sowie die Förderungskriterien von Bund und Bundesland eingehalten werden. Die Förderung steht einkommensschwachen Haushalten der untersten zwei Einkommensdezile in Österreich offen.

Bezogen auf einen Einpersonenhaushalt können Haushalte bis zu einem Monatseinkommen von netto 1.867 Euro (zwölf Mal) unterstützt werden. Für einen Mehrpersonenhaushalt erhöht sich die Einkommensgrenze mit entsprechenden Gewichtungsfaktoren (Faktor 0,5 für jeden zusätzlichen Erwachsenen und 0,3 für jedes zusätzliche Kind). 

Die Einkommensgrenze für eine Familie mit zwei Kindern beträgt netto 3.952,80 Euro pro Monat.

Folgende Kostenobergrenzen gelten für das Jahr 2026:

Technologie Kostenobergrenze neu
Anschluss Fernwärme 28.469 Euro
Pellet- oder Hackgutkessel 36.180 Euro
Scheitholzkessel  30.055 Euro
Luft/Wasser Wärmepumpe 25.586 Euro
Sole/Wasser bzw. Wasser/Wasser Wärmepumpe 37.550 Euro


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Sanierungsbonus 2026

 

Die Fördermöglichkeiten für den Sanierungsbonus wurden leider mit 2. Februar 2026 eingestellt. Ab sofort sind nur noch Anträge für den Kesseltausch möglich.

Alle Förderzusagen, die bis dahin ausgestellt wurden, behalten selbstversändlich ihre Gültigkeit. 

Umweltminister Norbert Totschnig: „Die hohe Nachfrage zeigt, dass wir auf dem richtigen Weg sind. Die Sanierungsoffensive wirkt und ist ein wichtiger Beitrag zur Reduktion der Treibhausgase sowie zum Aufschwung für Österreich. Gleichzeitig ist es unser Anspruch, besonders in Zeiten knapper Budgets die vorhandenen Mittel möglichst effizient auf CO₂-Einsparung auszurichten. Deshalb setzen wir mit dem restlichen Jahresbudget einen klaren Schwerpunkt auf den Kesseltausch. Bereits gestellte Förderanträge und Registrierungen bleiben von dieser Anpassung selbstverständlich unberührt.“



Investitionszuschuss und Marktprämie

 


Mehr Informationen zum Investitionszuschuss und Marktprämie  

Investitionszuschuss und Marktprämie

 


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E-Mobilität für Private

 

Um die Dekarbonisierung des heimischen Verkehrssystems weiter voranzutreiben, stellt das Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur (BMIMI) für das Jahr 2025 weiter Mittel für die Förderung der Elektromobilität zur Verfügung. Privatpersonen werden beim Umstieg auf E-Mopeds, E-Motorräder und sowie bei der Errichtung von Ladeinfrastruktur unterstützt. 


Der Fördersatz beträgt 50% der Investionskosten, maximal jedoch folgende Pauschalen

Fahrzeug / Produkt Maximale Förderpauschale
E Moped (L1e)
600 Euro + 350 Euro Importeursanteil
E Leichtmotorrad (L3e A1 ≤ 11 kW)
1.200 Euro + 500 Euro Importeursanteil
E Motorrad (L3e A2/A3 > 11 kW)
1.800 Euro + 500 Euro Importeursanteil
Kommunikationsfähiges intelligentes Ladekabel oder Ladestation im Ein- oder Zweifamilienhaushalt 400 Euro
kommunikationsfähige Ladestation in einem Mehrparteienhaus als Einzelanlage
800 Euro
Kommunikationsfähige Ladestation mit Lastmanagement bei Installation in einem
Mehrparteienhaus als Teil einer Gemeinschaftsanlage.
1.200 Euro


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