Aktuelle Förderinformationen

Bundesförderungen

Über die Buttons findest Du einen Überblick zu allen Umweltförderungen, die von Bundesseite zur Verfügung gestellt werden.

Gemeinden Betriebe Private

Landesförderungen

Auch das Land Oberösterreich stellt viele Umweltförderungen zur Verfügung. Über die Buttons findest Du einen Überblick.

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Aktuelle Förderungen

Sauber heizen für Alle

Bis zu 100% Förderung beim Heizungstausch kassieren.

Energieautarke Bauernhöfe

Unterschiedliche Module zur Steigerung der Eigenversorgung

Förderungen für PV-Anlagen

Umsatzsteuerbefreiung, Investitionsförderung & Marktprämie (EAG)



Neue umfassende Förderung für Heizungstausch – bis zu 100% Förderung möglich


Der Heizungssektor ist ein zentraler Hebel im Klimaschutz. Derzeit heizen noch rund 1,5 Millionen Haushalte in Österreich mit alten, dreckigen Öl- oder Gasheizungen. Mit dem Erneuerbaren-Wärme-Paket sollen möglichst rasch möglichst viele fossile Heizungen getauscht werden. Deshalb werden jetzt die Förderungen massiv erhöht. 


Zentrale Eckpunkte des Förderpakets

  • Beim Heizungstausch werden durch Bundes- und Landesförderung durchschnittlich 75 Prozent der Kosten für eine neue Heizung übernommen.
  • Das Förderprogramm "Sauber Heizen für alle" wird deutlich ausgeweitet. Haushalte im untersten Einkommensdrittel erhalten 100 Prozent bis hin zur technologiespezifischen Kostengrenze der Kosten gefördert.

Ab 1. Jänner 2024 gelten daher sowohl für Ein- und Zweifamilienhäuser, als auch für Reihenhäuser und den mehrgeschossigen Wohnbau technologiespezifische Förderpauschalen. Je höher die Investitionskosten für ein klimafreundliches Heizsystem, desto höher soll somit auch auch die Förderung ausfallen. Eine Erdwärmepumpe ist teurer als ein Fernwärmeanschluss. Das soll nun auch bei den Förderpauschalen des Bundes abgebildet werden.


Was gefördert wird:

  • Umstieg von einem fossilen Heizsystem (Öl, Gas, Kohle/Koks-Allesbrenner und strombetriebene Nacht- oder Direktspeicheröfen) auf einen Nah- oder Fernwärmeanschluss. Ist ein Anschluss nicht möglich, werden eine Holzzentralheizung oder eine Wärmepumpe gefördert.
  • Die Förderung für die Kosten des Geräts, Planungskosten, Wärmequellenanlage (Tiefenbohrungen, Erdkollektoren etc. inklusive Grabungsarbeiten), Einbindung in das Heizungssystem, zentrale Heizungsregelung, Speicher, Elektroinstallationen für die Heizung, oder Demontage- und Entsorgungskosten.

Förderpauschalen für Ein- und Zweifamilienhäuser:

Technologie Förderpauschale neu
Anschluss Fernwärme 15.000 Euro
Pellet- oder Hackgutkessel 18.000 Euro
Scheitholz-Zentralheizung 16.000 Euro
Luft-Wasser Wärmepumpe 16.000 Euro
Sole-Wasser bzw. Wasser-Wasser Wärmepumpe 23.000 Euro

Darüber hinaus gibt es noch eine Landesförderung,  Bonuszahlungen für den Ersatz eines Gas-Herds durch einen Elektro-Herd, einen Bohrbonus bei Installation einer Wasser-Wasser bzw. Sole-Wasser-Wärmepumpe sowie für die Installation einer thermischen Solaranlage.


Wie wird gefördert:

  • Die Förderung wird nach Abschluss des Projekts ausbezahlt. Somit können auch Projekte, die aktuell einen Heizungstausch planen oder bereits eine thermische Gebäudesanierung umsetzen, schon unter den neuen Richtlinien genehmigt werden. Förderanträge, die aktuell laufen und für die noch keine Genehmigung erteilt wurde, bekommen ohne zusätzlichen Antrag automatisch die erhöhen Förderungen.
  • Die Förderung ist mit einer Höchstgrenze von maximal 75 Prozent der förderfähigen Investitionskosten begrenzt. Die endgültige Fördersumme wird nach dem Heizungstausch und der Vorlage der Antragsunterlagen ermittelt und ausbezahlt.

Mehr Informationen zur Bundesförderung


100 Prozent Förderung für Haushalte mit geringem Einkommen

Die Förderung für Menschen mit geringem Einkommen "Sauber Heizen für Alle" wird deutlich ausgeweitet. Ab 2024 wird die Förderung von Haushalten der untersten beiden Einkommensdezile auf das unterste Einkommensdrittel ausgeweitet. 

Bezogen auf einen Einpersonenhaushalt können Haushalte bis zu einem Monatseinkommen von netto 1.904 Euro (zwölf Mal) unterstützt werden. Für einen Mehrpersonenhaushalt erhöht sich die Einkommensgrenze mit entsprechenden Gewichtungsfaktoren (Faktor 0,5 für jeden zusätzlichen Erwachsenen und 0,3 für jedes zusätzliche Kind). 

Die Einkommensgrenze für eine Familie mit zwei Kindern beträgt netto 3.998 Euro pro Monat.

Folgende Kostenobergrenzen gelten für das Jahr 2024:

Technologie Kostenobergrenze neu
Anschluss Fernwärme 28.243 Euro
Pellet- oder Hackgutkessel 35.893 Euro
Scheitholzkessel  29.816 Euro
Luft/Wasser Wärmepumpe 25.383 Euro
Sole/Wasser bzw. Wasser/Wasser Wärmepumpe 37.252 Euro


Mehr Informationen zur Förderung


Versorgungssicherheit im ländlichen Raum -  Energieautarke Bauernhöfe

Neues Förderprogramm für alle landwirtschaftlichen Betriebe mit Betriebsnummer.

Das Förderungsprogramm ist modular aufgebaut. Ziel ist es, land- bzw. forstwirtschaftliche Betriebe auf ihrem Weg hin zu einem höheren Energieeigenversorgungsgrad zu unterstützen. Gefördert werden Einzelmaßnahmen, aber auch integrierte Gesamtlösungen, die zur Zielerreichung des Programms beitragen. Zur Programmzielerreichung werden vier verschiedene Module für land- bzw. forstwirtschaftliche Betriebe ausgeschrieben:

Modul A – Einzelmaßnahmen ohne Gesamtenergiekonzept (z.B.     PV-Anlage, Speicher & Notstromfunktion)

Modul B – Gesamtenergiekonzept (Erstellung eines Gesamtenergiekonzepts durch einen qualifizierten Energieberater)

Modul C – Kombimaßnahmen (verschiedene Investitionsmaßnahmen kombiniert in einem Förderungsantrag  - Gesamtenergiekonzept notwendig!)

Modul D – Notstrom (Umbau des Zählerkastens hinsichtlich Notstromfähigkeit - Die Einreichung erfolgt bei diesem Modul NACH Umsetzung der Maßnahme)

Alle Informationen zum Förderprogramm findest Du unter https://www.klimafonds.gv.at/call/lw/

Leitfaden

FAQs  

Liste Energieberater:innen


Umsatzsteuerbefreiung für PV-Anlagen und Stromspeicher ab 2024

Seit dem 1.1.2024 gilt ein vereinfachtes System, um den Ausbau von Sonnenstrom in den nächsten Jahren weiter zu beschleunigen. Für PV-Anlagen bis 35 Kilowatt peak (kWp) sowie dazugehörige Speicher, sofern sie gemeinsam im Zuge von einem Projekt umgesetzt werden, gilt der Nullsteuersatz. Das bedeutet, dass keine weiteren Förderanträge mehr notwendig sind und die Umsatzsteuer beim Kauf nicht berechnet wird. 

Die Umsatzsteuerbefreiung gilt ab 1. Jänner 2024 für

  • den Kauf und die Installation von PV-Modulen mit einer Engpassleistung bis 35 kWp,
  • deren Zubehör sowie Speicher, sofern diese gemeinsam angeschafft wurden,

sofern die PV-Anlage auf oder in der Nähe von folgenden Gebäuden betrieben wird:

  • Gebäuden, die Wohnzwecken dienen,
  • Gebäuden, die von Körperschaften öffentlichen Rechts genutzt werden oder
  • Gebäuden, die gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen. 

FAQ Finanzamt 

Investitionszuschuss und Marktprämie

Alternativ zur Umsatzsteuerbefreiung kann auch dieses Jahr wieder der Investitionszuschuss bzw die Marktprämienförderungen über das EAG-System beantragt werden. Diese Förderschienen richtet sich vor allem an Unternehmen und Betreiber:innen von Anlagen über 35 kWp.

Investitionszuschuss: Fördercall-Termine für alle Kategorien (A-D) 2024:

Fördersätze 2024:

Kategorie A (0 - 10 kWp)
195 €/kWp

fixer Fördersatz,

Reihung der Förderanträge nach „First Come-First-Served“-Prinzip

Kategorie B (10 - 20 kWp)
 185 €/kWp
Kategorie C (20 - 100 kWp)
150 €/kWp (maximal)* maximaler Fördersatz ist vorgegeben; zwingende Angabe des Förderbedarfs/kWp (bis zum max. Fördersatz) notwendig; Reihung der Förderanträge erfolgt nach der Höhe des angegebenen Förderbedarfs („verkehrtes Bieterverfahren“); bei gleichem Wert erfolgt die Reihung nach dem Zeitpunkt der Antragstellung
Kategorie D (100 - 1.000 kWp)
140 €/kWp (maximal)*
Stromspeicher (0 - 50 kWp)
 200 €/kWh (nur in Kombination mit einer neu errichteten oder erweiterten PV-Anlage) fixer Fördersatz; Reihung ist an eingereichte PV-Anlage gekoppelt

* Reihung der Förderanträge nach zwingend anzugebendem Förderbedarf/kWp. Daher: Angabe des max. Förderbedarfs oder geringer im Zuge der Förderantragstellung 

Die EAG-Marktprämie ist eine Förderung für den eingespeisten PV-Strom und ersetzt die OeMAG-Tarifförderung. Laufende OeMAG-Verträge bleiben hingegen unangetastet.

Die EAG-Marktprämienförderung ist anwendbar für:

  • PV-Neuanlagen/Erweiterungen > 10 kWp
  • Höchstwert für die Gebotstermine 2024 und 2025: 8,98 Cent/kWh
  • PV-Anlagen am Gebäude, auf Infrastruktur und im Freiland

2024 steht ein Ausschreibungsvolumen von 287.500 kWp/Ausschreibungsrunde zur Verfügung. Gebote können in den folgenden Zeiträumen abgegeben werden:

  • 30.4.2024 - 14.05.2024
  • 25.06.2024 - 09.07.2024
  • 03.09.2024 - 24.09.2024
  • 26.11.2024 - 10.12.2024

Mehr Informationen zur Marktprämie