Grundvoraussetzung für eine LEADER-Förderung ist, dass ein Projekt einen Beitrag zur Umsetzung der Lokalen Entwicklungsstrategie der Region Mostlandl Hausruck leistet. Das wird in einem ersten Schritt gemeinsam mit den Mitarbeiter:innen des LEADER-Büros festgestellt.
Je nach Projekt beträgt die Förderung:
40%
für direkt einkommensschaffende Maßnahmen wie z.B.:
- Schau- und Erlebnisbetriebe
- einzelbetriebliche Angebote, etc.
60%
für nicht direkt einkommensschaffende, investive Maßnahmen wie z.B.:
- Themenwege
- Museen,
- Kulturzentren, etc.
80%
für nicht investive Maßnahmen wie z.B.:
- Konzeption, Prozessbegleitung, Bewusstseinsbildung zum Thema Bildung/Lebenslanges Lernen oder zu Querschnittsthemen (Jugend, Frauen, MigrantInnen, Menschen mit besonderen Bedürfnissen, Klima und Umwelt, Demographie, regionale Kultur und Identität)
- für die Anbahnung und Vorbereitung von nationalen / transnationalen Kooperationsprojekten
LEADER-Projekte müssen zu 100% vorfinanziert werden. Die Fördermittel werden erst im Nachhinein ausbezahlt!
Die maximale Förderhöhe pro LEADER-Projekt beträgt 150.000,- Euro.