LEADER-Förderung

Grundvoraussetzung für eine LEADER-Förderung ist, dass ein Projekt einen Beitrag zur Umsetzung der Lokalen Entwicklungsstrategie der Region Mostlandl Hausruck leistet. Das wird in einem ersten Schritt gemeinsam mit den Mitarbeiter:innen des LEADER-Büros festgestellt. 


Je nach Projekt beträgt die Förderung:

40%

für direkt einkommensschaffende Maßnahmen wie z.B.:

- Schau- und Erlebnisbetriebe

- einzelbetriebliche Angebote, etc.


60%  

für nicht direkt einkommensschaffende, investive Maßnahmen wie z.B.:

- Themenwege

- Museen,

- Kulturzentren, etc.

80%  

für    nicht     investive Maßnahmen wie z.B.:

- Konzeption, Prozessbegleitung, Bewusstseinsbildung zum Thema Bildung/Lebenslanges Lernen oder zu Querschnittsthemen (Jugend, Frauen, MigrantInnen, Menschen mit besonderen Bedürfnissen, Klima und Umwelt, Demographie, regionale Kultur und Identität)

- für die Anbahnung und Vorbereitung von nationalen / transnationalen Kooperationsprojekten 

LEADER-Projekte müssen zu  100% vorfinanziert  werden. Die Fördermittel werden erst im Nachhinein ausbezahlt!

Die maximale Förderhöhe pro LEADER-Projekt beträgt 150.000,- Euro.