Sanierungsoffensive: Förderung für thermische Sanierung verdreifacht!

Der Heizungssektor ist ein zentraler Hebel im Klimaschutz. Mit dem Erneuerbaren-Wärme-Paket sollen möglichst rasch möglichst viele fossile Heizungen getauscht werden. Deshalb erhöht das BMK jetzt die Förderungen massiv. Die zentralen Eckpunkte des neu geschnürten Förderungspaketes spiegeln sich in der Sanierungsoffensive in Form einer deutlichen Anhebung der Kostenübernahme für den Heizungstausch von durchschnittlich 75 % durch Bundes- und Landesförderung sowie eine Verdreifachung der Förderungspauschale des Bundes für die thermische Gebäudesanierung wider. Mit diesen Maßnahmen leistet die Umweltförderung auch einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung der nationalen Klimaziele. 

Sanierungsbonus im Ein-/Zweifamilienhaus bzw. Reihenhaus

Was wird gefördert?

  • Thermische Sanierung für Gebäude, die älter als 15 Jahre sind
  • Umfassende Sanierungen guter Standard, Umfassende Sanierungen nach klimaaktiv Standard, Teilsanierungen, Einzelbauteilsanierungen
  • Zuschlag bei der Verwendung von Dämmmaterial aus nachwachsenden Rohstoffen

Förderungskriterien

  • Gefördert werden Leistungen, die ab 01.01.2023 erbracht wurden
  • Bei einer umfassenden thermischen Sanierung (klimaaktiv oder guter Standard) darf ein bestimmter HWB nicht überschritten werden. Bei einer Teilsanierung 40 % muss der HWB um mind. 40 % reduziert werden. Die Reduktion des Heizwärmebedarfs ist im Formular „Technische Details Energieausweis“ vom Energieausweisersteller zu bestätigen
  • Bei einer Einzelbauteilsanierung müssen festgelegte Dämmstärken bzw. U-Werte erreicht werden

Förderungshöhen im Ein- und Zweifamilienhaus


Für die Sanierung von denkmalgeschützten Gebäuden ist der Heizwärmebedarf (spez. HWB Ref,RK) um mindestens 25% zu reduzieren. Die max. Förderung beträgt in diesem Fall 42.000 Euro bzw max bis zu 50% der förderungsfähigen Investitionskosten.

Sanierungsbonus im Mehrgeschoßigen Wohnbau


Was wird gefördert?

  • Thermische Sanierung für Gebäude, die älter als 15 Jahre sind sowie Dach- und Fassadenbegrünungen bei gleichzeitiger thermischer Sanierung oder an bereits thermisch sanierten Bestandsgebäuden in Ortskernen.
  • Förderungsfähig sind umfassende Sanierungen nach klimaaktiv Standard oder guter Standard, sowie der Austausch der Fenster einer einzelnen Wohnung
  • Zuschlag bei der Verwendung von Dämmmaterial aus nachwachsenden Rohstoffen

Förderungskriterien

  • Die Antragstellung muss vor der ersten rechtsverbindlichen Bestellung von Leistungen (ausgenommen Planungsleistungen), vor Lieferung oder Baubeginn erfolgen
  • Bei einer umfassenden Sanierung darf ein festgelegter Heizwärmebedarf (abhängig vom A/V Verhältnis) nicht überschritten werden. Die Reduktion des Heizwärmebedarfs ist im Formular „Technische Details Energieausweis“ vom Energieausweisersteller zu bestätigen.
  • Für die Gebäudebegrünung ist zu prüfen, ob eine Koppelnutzung mit Photovoltaik bzw. Solarthermie im Bereich der Dach- und Fassadenbegrünung möglich ist. Die Mindestinvestitionssumme für Einzelmaßnahmen (ohne gleichzeitiger thermischer Sanierung) zur Gebäudebegrünung beträgt 50.000 Euro.

Förderungshöhen


Für die Sanierung von denkmalgeschützten Gebäuden ist der Heizwärmebedarf (spez. HWB Ref,RK) um mindestens 25% zu reduzieren. Die max. Förderung beträgt in diesem Fall 300 Euro/m² Wohnnutzfläche bzw max bis zu 30% der förderungsfähigen Investitionskosten. Zusätzlich muss die Reduktion des Heizwärmebedarf Standortklima (HWB SK) zumindest 20% betragen.